Beschreibung
Die EDK ist zusammen mit dem Bund zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen Maturitätsausweise. Die Anerkennung basiert auf dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates. Die gemeinsam eingesetzte Schweizerische Maturitätskommission (SMK) führt die Verfahren. Für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen ist die EDK zuständig.
Zur Gewährleistung der fachlichen Koordination führt die EDK eine Fachkonferenz: die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Das Schweizerische Zentrum für die Mittelschule (ZEM CES)unterstützt als EDK-Fachagentur die Kantone bei Fragen zur Förderung und Entwicklung des Gymnasiums.
Auf Antrag der Schweizerischen Maturitätskommission SMK entscheiden das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Vorstand der EDK über die Gesuche zur Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise. Die Anerkennungsgesuche werden bei der SMK eingereicht.
Die EDK ist zuständig für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für Maturitätsschulen. 2016 hat sie zudem basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet. Diese gelten als Anhang des Rahmenlehrplans. Der EDK-Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für die kantonalen Lehrpläne.
Die Arbeit und der Umgang mit ICT-Anwendungen sind bereits seit langem Teil der gymnasialen Ausbildung für alle Schülerinnen und Schüler. Das Fach Informatik gehört seit 2007 gemäss MAR/MAV zu den Ergänzungsfächern und kann bei einem entsprechenden Angebot der Schule von interessierten Schülerinnen und Schülern gewählt werden. Seit dem 1. August 2022 ist auf Grundlage des am 1. August 2018 teilrevidierten MAR/MAV zudem Informatik in den Gymnasien als obligatorisches Fach des Lernbereichs «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften» zu führen. Der dazugehörige Rahmenlehrplan wurde von der EDK am 27. Oktober 2017 verabschiedet.
Die EDK unterstützte die Kantone bei der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums. Die Plenarversammlung der EDK hat an ihrer Sitzung vom 25. und 26. Oktober 2018 ein Konzept zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium gutgeheissen. Dieses sieht vor, dass neben dem bereits heute an verschiedenen Hochschulen bestehenden regulären Ausbildungsweg zusätzlich eine auf schweizerischer Ebene koordinierte Ausbildung für berufstätige Maturitätsschullehrpersonen aufgebaut wird. An der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium, welche zwei Mal durchgeführt wurde, beteiligten sich mehrere Universitäten und Pädagogische Hochschulen aus den verschiedenen Sprachregionen. Koordiniert wurde das Angebot von der Universität Freiburg.
Bund und Kantone setzen sich für eine koordinierte Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ein. Der prüfungsfreie Zugang zu universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität soll langfristig sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist Teil der gemeinsamen Erklärung zu den bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz (Ziffer 3). Zur Zielerreichung tragen Bund und Kantone je in ihrem Zuständigkeitsbereich bei.
Nach verschiedenen Vorarbeiten hat die Plenarversammlung der EDK im Oktober 2019 in Abstimmung mit dem Bund die Durchführung des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» beschlossen. Dieses hat eine Aktualisierung des Rahmenlehrplans und eine Revision der Anerkennungsgrundlagen von Bund und Kantonen zum Ziel.
Im September 2018 haben die EDK und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) eine Steuergruppe beauftragt, im Rahmen einer Auslegeordnung zur gymnasialen Maturität den Bedarf nach einer Aktualisierung des EDK-Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des MAR / der MAV von 1995 zu klären. Die Steuergruppe stand unter der Leitung des Generalsekretariats der EDK und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Die Plenarversammlung der EDK hat den Bericht der Steuergruppe am 24. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Projektes beschlossen. Grundlage für das Projekt ist das «Mandat für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, Projektphase II» vom Januar 2020. Das WBF ist Partner des Projektes; das SBFI beteiligt sich in der Steuerung des Projektes.
Mit enger Beteiligung der zentralen Akteure SMAK, KSGR, VSG, SMK und swissuniversities wurde ein Vorschlag für die Revision der rechtlichen Anerkennungsgrundlagen erarbeitet. Die entsprechenden Entwürfe des MAR / der MAV sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen wurden vom 18. Mai bis 30. September 2022 im Rahmen der Vernehmlassung der Öffentlichkeit unterbreitet. Nach Einarbeitung der Rückmeldungen wurden die revidierten Rechtsgrundlagen im Juni 2023 von der EDK und dem Bundesrat verabschiedet.
Die Erneuerung des Rahmenlehrplans wurde zeitgleich von der EDK ebenfalls vorangetrieben und ein entsprechender Entwurf vom 12. September bis 15. Dezember 2023 einer Anhörung unterzogen. Nach Umsetzung der notwendigen Anpassungen nach Ende der Anhörung soll der EDK im Juni 2024 der definitive Entwurf zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Die revidierten Grundlagen – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.
Über den aktuellen Stand der Arbeiten des Projekts informiert auch die Website matu2023.
Die EDK-Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität von 2016 umfassen 4 Punkte:
Im Rahmen der Empfehlung 3 hat die EDK im Jahr 2019 zusammen mit swissuniversities ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität abgeschlossen. Einen Beitrag zu Empfehlung 4 wird die EDK im Rahmen der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) leisten. Diese Strategie wird die verschiedenen Bildungsbereiche und -stufen umfassen, darunter auch die gymnasiale Ausbildung.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 24./25. Oktober 2013 eine Sprachenstrategie für die Sekundarstufe II verabschiedet. In einigen Punkten ist diese eine Weiterführung der Sprachenstrategie für die obligatorische Schule, welche die EDK 2004 verabschiedet hat und die Eingang in das HarmoS-Konkordat gefunden hat.
Die SMAK hat im September 2019 eine nationale Tagung zur Umsetzung der Sprachenstrategie Sek II durchgeführt. Daraus resultierten fünf Thesen zum Sprachunterricht auf der allgemeinbildenden Sekundarstufe II, welche die SMAK im Juli 2020 verabschiedet hat. Die Thesen fliessen in die Arbeit zur Aktualisierung des Rahmenlehrplans im Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» ein.
2015 hat die EDK zudem Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien verabschiedet.