Vernehmlassungen: Zu Konkordaten führt die EDK Vernehmlassungen bei den Kantonen und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden durch. Mit Rücksicht auf den Einbezug der kantonalen Parlamente wird eine lange Antwortfrist eingeräumt (mindestens 6 Monate).
Anhörungsprozesse: Zu Ausführungsinstrumenten, die sich aus Konkordaten ableiten, führt die EDK Anhörungsprozesse durch. Zu diesen Ausführungsinstrumenten gehören beispielsweise Empfehlungen (basierend auf dem Schulkonkordat 1970) oder Diplomanerkennungsreglemente (basierend auf der Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993). Diese fachlichen Anhörungsprozesse richten sich an die kantonalen Departemente sowie an die betroffenen schulischen Partner von gesamtschweizerischer Relevanz.
Aktuell keine laufenden Vernehmlassungen oder Anhörungen