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Kultur

Zusammenarbeit und Austausch im Bereich Kultur

Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Institutionen werden in der Schweiz auch von der öffentlichen Hand gefördert. Gemäss Bundesverfassung (Art. 69) sind die Kantone für den Bereich der Kultur zuständig. Zusammen mit den Gemeinden tragen sie die Verantwortung für die Kulturförderung. Der Bund wirkt subsidiär. Er unterstützt kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse.

Die EDK stellt die Zusammenarbeit und den Austausch der Kantone im Bereich Kultur sicher. Die kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräte, welche in ihrem Kanton mit dem Kultur-Dossier betraut sind, treffen sich zirka einmal pro Jahr zur Kulturdirektorenkonferenz.

Des Weiteren gewährleistet die EDK die Vertretung und Mitwirkung der Kantone im Nationalen Kulturdialog (NKD). Aktuell setzt sich die Delegation der Kantone im NKD wie folgt zusammen:

  • Regierungsrat Christian Schäli (OW), Delegationsleiter
  • Regierungsrätin Jacqueline Fehr (ZH)
  • Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens (FR)

Zur koordinierten Bearbeitung von Fragen im Bereich der Kulturförderung führt die EDK eine Fachkonferenz, die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK)

Weitere Informationen.

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Kontakt
Anna Bütikofer
Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule, Kultur & Sport

Jeanine Füeg
+41 31 309 51 11/ +41 31 309 51 38

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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