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Spitalschulen

12.01.2023

Eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK soll zu einer Vereinfachung bei den Zahlungen für Spitalschulen führen.

Die EDK gibt die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) in die kantonalen Beitrittsverfahren.

Diverses Schulmaterial liegt auf einem Tisch, ein Heft trägt die Beschriftung «Spitalschulen» in Deutsch, Französisch und Italienisch
Bild Legende:

In der Schweiz gibt es rund 30 Spitalschulen unterschiedlicher Grösse. Sie stehen den hospitalisierten Kindern unabhängig von ihrem Wohnkanton offen. Um die Zahlungen für den Besuch von Spitalschulen zwischen den Kantonen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, hat die EDK eine neue Finanzierungsvereinbarung erarbeitet und diese nun in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben. Für die Inkraftsetzung der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) braucht es den Beitritt von mindestens sechs Kantonen.

Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert. Kantone, welche der Vereinbarung beitreten (Vereinbarungskantone), können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln, was zu Vereinfachungen führt. Für die Spitalschulen wiederum führt die ISV zu Sicherheit, was den zahlungspflichtigen Kanton und den Umfang der Kostendeckung betrifft.

Link zur Website Spitalschulvereinbarung

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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