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Ausländische Diplome

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen 

Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Diploms in der Schweiz. Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen, verfügt die EDK sogenannte Ausgleichsmassnahmen an einer pädagogischen Hochschule in der Schweiz, bevor Ihr Diplom anerkannt werden kann.

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse:

  • Heilpädagogische Früherziehung
  • Schulische Heilpädagogik
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)

Hinweis: Lehrpersonen an Berufsschulen wenden sich an das SBFI.

Ablauf des Prüfungsverfahrens

Grafik als PDF

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Pädagogisch-therapeutische Lehrberufe

Logopädie und Psychomotorik

Lehrdiplome: Verfahren zur Diplomanerkennung in 5 Schritten

1. Schritt: Infopoint

Ist meine Ausbildung mit der Schweizer Ausbildung zur Lehrperson vergleichbar?

2. Schritt- Selfcheck Voraussetzungen Überprüfung

Erfüllt mein Diplom die Voraussetzungen für eine Überprüfung?

3. Schritt - Selfcheck Sprachnachweis

Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise für den Unterricht in der Schweiz?

 

4. Schritt: Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente 

Stellen Sie sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen für die Überprüfung Ihrer Ausbildung zusammen

5. Schritt: Gesuch online einreichen

Reichen Sie Ihr Gesuch online ein

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in der Schweiz zuständig für die Anstellung von Lehrpersonen? Wie finde ich eine Stelle?

Wo finde ich Informationen zu einem Studium, einem Weiterstudium oder einer Weiterbildung in der Schweiz?

Welche Anerkennungsstelle ist zuständig für ausländische Diplome in anderen Bereichen?

Welche Stelle behandelt Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK?

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2024 wurden beim Generalsekretariat der EDK 1706 Gesuche um Anerkennung eines ausländischen Diploms eingereicht. Bei den meisten Gesuchen (rund 80%) geht es um die Anerkennung eines Berufdiploms als Lehrerin oder als Lehrer.