Vernehmlassung vom Mai 2022 bis 30. September 2022
Der Vorstand der EDK hat am 5. Mai 2022 den Entwurf des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und den Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität zur Vernehmlassung frei gegeben. Der Bundesrat hat seinerseits am 18. Mai 2022 der Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Zusammenarbeitsvereinbarung zugestimmt.
Die Vernehmlassung war vom Bund organisiert worden. Da MAR und MAV inhaltlich identisch sind, hatte die EDK auf eine eigene, parallele Vernehmlassung verzichtet, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die politischen Organe der EDK und der Bundesrat haben den Vernehmlassungsbericht für eine entsprechende Weiterentwicklung Ende März 2023 zur Kenntnis genommen.