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Die EDK vollzieht heute elf interkantonale Vereinbarungen 

Diese Liste gibt einen Überblick über alle Konkordate, welche die EDK aktuell vollzieht. Die vollständige Sammlung aller Rechtstexte (Konkordatsrecht und Vollzugsrecht) findet sich in der Rechtssammlung der EDK.

Konkordate sind interkantonales Recht gemäss Art. 48 Bundesverfassung. Konkordate treten in Kraft, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Kantonen ratifiziert worden sind. Das notwendige Quorum ist in der jeweiligen Vereinbarung definiert.

Über den Beitritt zu einem Konkordat entscheidet das jeweilige kantonale Parlament. Je nach Kanton unterliegt dieser Beschluss einem obligatorischen oder fakultativen Referendum.