Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Mit der Gestaltung der Zeitstrukturen in Form von Blockzeiten kann die Schule einen Beitrag leisten an die Vereinfachung der familialen Kinderbetreuung und der Organisation ausserschulischer Betreuungsangebote. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht die Unterrichtsorganisation auf der Primarstufe (Schuljahre 1-8) vorzugsweise in Blockzeiten vor. In der Kantonsumfrage wurde der Begriff Blockzeiten folgendermassen definiert: Umfassende Blockzeiten im Kindergarten (Schuljahre 1-2): Alle Kinder stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) unter der Obhut der Kindergartenlehrpersonen. Umfassende Blockzeiten auf der Primarstufe (Schuljahre 3-8): Alle Schülerinnen und Schüler stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) und an einem bis vier Nachmittagen unter der Obhut der Lehrpersonen. |
Die meisten Kantone führen Schulen mit umfassenden Blockzeiten. Im Kindergarten (Schuljahre 1-2) liegt der Anteil Schulen mit umfassenden Blockzeiten (gemessen an allen Schulen der betreffenden Stufe) in der grossen Mehrheit der Kantone zwischen 76% und 100%. Für die Primarschule (Schuljahre 3-8) liegt der Anteil der Schulen mit umfassenden Blockzeiten in praktisch allen Kantonen zwischen 76% bis 100%. In Kantonen mit einem tiefen Anteil an Schulen mit umfassenden Blockzeiten kommen oft Modelle mit weniger umfassenden Blockzeiten zur Anwendung.