Die Beurteilung der Lehrpersonen wird von der obligatorischen Schule bis zur Sekundarstufe II in der grossen Mehrheit der Kantone durch die Schulleitung vorgenommen, zum Teil zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden (Schulkommission, Schulpflege, Schulinspektorat, Gemeinderat).
Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sind gemäss kantonalen Regelungen selten und ausschliesslich auf der Sekundarstufe II an der Beurteilung der Lehrpersonen beteiligt. Im Rahmen von schulinternen Qualitätsentwicklungsverfahren können allerdings Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen bei der Beurteilung der Lehrpersonen beteiligt sein.