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Medienmitteilung 27.6.2018

Informatik wird obligatorisches Fach am Gymnasium

Bern, 27. Juni 2018. Am 1. August 2018 treten das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement der EDK und die gleichermassen angepasste Maturitäts-Anerkennungsverordnung des Bundes in Kraft. Die Teilrevision beinhaltet die Einführung von Informatikunterricht im Rahmen eines obligatorischen Faches für alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bis spätestens zum Schuljahr 2022/2023. Im Fach Informatik geht es um Grundlagen und Konzepte der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die gesellschaftliche Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien nimmt stetig zu. Zur Stärkung der MINT-Fächer am Gymnasium und zur Stärkung der allgemeinen Studierfähigkeit haben sich der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für ein Informatik-Obligatorium am Gymnasium ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 eine entsprechende Änderung der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) beschlossen. Die Plenarversammlung der EDK hat ihr revidiertes Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) bereits am 21. Juni 2018 verabschiedet. Die Revision schreibt sich ein in die Umsetzung des Aktionsplans Digitalisierung im BFI-Bereich des WBF/SBFI für die Jahre 2019 und 2020 und die Zielsetzungen der EDK-Digitalisierungsstrategie vom 21. Juni 2018.

Die parallel durch Bund und Kantone vorgenommene Revision umfasst folgende Punkte:

  • Informatik wird neben Wirtschaft und Recht in den Katalog der obligatorischen Fächer aufgenommen.
  • Das Fach wird dem heutigen Lernbereich Mathematik und Naturwissenschaften zugeordnet. Dieser heisst neu «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik)».
  • Der Anteil für diesen Lernbereich wird von 25-35% auf 27-37% erhöht. Die prozentualen Anteile beziehen sich auf die gesamte Unterrichtszeit.

Die Benennung des Lernbereichs und die Erhöhung des prozentualen Anteils der Unterrichtszeit blieben in einer im Frühjahr 2018 durchgeführten Anhörung weitgehend unbestritten. Die Frage, ob alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium eine informatische Grundbildung erwerben sollen, war bereits Gegenstand einer im Jahr 2017 von der EDK in Absprache mit dem WBF durchgeführten Anhörung zum neuen Rahmenlehrplan Informatik gewesen und wurde nicht mehr zur Debatte gestellt.

Die revidierten Rechtstexte treten am 1. August 2018 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Damit wird der Unterricht von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Faches spätestens ab dem Schuljahr 2022/2023 verbindlich sein, kann aber von den Kantonen auch früher umgesetzt werden.

Der Informatik-Unterricht basiert auf dem neuen Rahmenlehrplan Informatik der EDK, der zeitgleich mit dem revidierten MAR/MAV in Kraft tritt und den heute gültigen Rahmenlehrplan von 2008 für das Ergänzungsfach Informatik ersetzt. Ein Rahmenlehrplan dient den Kantonen zur Erstellung ihrer kantonalen Lehrpläne. Die EDK hat den neuen Rahmenlehr-plan Informatik am 27. Oktober 2017 verabschiedet. Gemäss Rahmenlehrplan sollen die Schülerinnen und Schüler eine breite informatische Grundbildung erwerben. Sie werden in Konzepte wie die Grundzüge von Programmiersprachen, in wichtige technische Hintergründe von Computernetzwerken oder in Sicherheitsaspekte der digitalen Kommunikation eingeführt und sollen ein fundiertes Verständnis der Hintergründe der Informationsgesellschaft entwickeln. Eine Stundendotation für das Fach wird nicht vorgegeben. Es gilt, über den Unterricht die im Rahmenlehrplan definierten Ziele zu erreichen. Die EDK wird die Kantone bei der Umsetzung unterstützen.

Hintergrund: Die Arbeit und der Umgang mit ICT-Anwendungen ist bereits seit langem Teil der gymnasialen Ausbildung. Das Fach Informatik gehört seit 2007 zu den Ergänzungsfächern und kann bei einem entsprechenden Angebot der Schule von interessierten Schülerinnen und Schülern gewählt werden.

Herausgeber:
Pressedienst Generalsekretariat EDK

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Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

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