Das bevorzugte Bewertungsverfahren in der Sonderpädagogik ist eine kontinuierliche und formative Bewertung, die ein regelmässiges Feedback für Schülerinnen, Schüler und Eltern ermöglicht. Die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen wird in einem Bericht zum Schuljahres- oder Halbjahresende protokolliert. Prüfungen oder Benotungen zum Jahresende bilden eher die Ausnahme. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in Regelschulen integriert sind und dem normalen Lehrplan unterliegen, werden wie die Mitschüler bewertet. Behinderte Schülerinnen und Schüler können dabei aber einen Nachteilsausgleich einfordern (z.B. Verlängerung der Zeitdauer, um eine Prüfung zu absolvieren; Begleitung durch eine Drittperson [z.B. Gebärden-Dolmetscher an mündlichen Examen bei Hörbehinderung]; Anpassung der Prüfungsmedien oder der Form von Examen).