Der Bund durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkennt die Prüfungsordnungen, die von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) ausgearbeitet werden. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Innerhalb einer Branche wird für eine spezielle Ausrichtung nur je eine eidgenössische Berufsprüfung und eine höhere Fachprüfung vom Bund genehmigt. Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sind nicht reglementiert und auch nicht obligatorisch. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) führen ein- oder zweimal pro Jahr die eidgenössisch reglementierten Prüfungen durch. Erlangt werden eidgenössisch anerkannte Titel.