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Die Kantone regeln die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrperson legt aufgrund der Lernziele fest, was die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen und ist verantwortlich für die Beurteilung. Die Leistungen werden mittels Noten von 1 bis 6 beurteilt (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Am Ende eines Semesters oder am Ende des Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt, das über die Versetzung entscheidet. Lernberichte sind wenig gebräuchlich. Arbeitsverhalten und Motivation können in die Beurteilung miteinfliessen.