- Nachobligatorische Bildung
- Sekundarstufe II
- Berufliche Grundbildung
- Organisation der beruflichen Grundbildung
Organisation der beruflichen Grundbildung
Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe I abgeschlossen und das 15. Altersjahr erreicht haben, können sich in einem Lehrbetrieb um eine Lehrstelle bewerben oder – ggf. nach Absolvierung einer Aufnahmeprüfung – in ein schulisches Vollzeitangebot eintreten. Der Lehrbetrieb entscheidet über das Auswahlverfahren. In der Regel sind die erbrachten Leistungen auf der Sekundarstufe I, die Bewerbungsunterlagen sowie ein Vorstellungsgespräch über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes entscheidend. Verschiedene Lehrbetriebe verlangen von den Bewerbenden zusätzlich die Absolvierung eines Eignungstests.
Die berufliche Grundbildung bietet folgende Ausbildungsgänge an:
Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA): Sie bietet leistungsschwächeren Jugendlichen einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss und garantiert eine Anschlussfähigkeit im Bildungswesen. Sie bereitet auf die Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen vor.
Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ): Sie bereitet auf die Ausübung eines bestimmten Berufs vor.