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Medienmitteilung 5.7.2019

Interkantonale Universitätsvereinbarung geht in die kantonalen Beitrittsverfahren

Bern, 5. Juli 2019. Die EDK hat die Grundlagen für die interkantonale Finanzierung der universitären Hochschulen modernisiert. Die darauf basierenden Zahlungen zwischen den Kantonen bilden die Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Mit der revidierten Universitätsvereinbarung wird ein kostenbasiertes System für die Berechnung der Tarife eingeführt und die heute für sechs Kantone geltenden Rabatte werden aufgehoben. Nun entscheiden die Kantone über einen Beitritt.

Die EDK hat an ihrer Plenarversammlung vom 27. Juni 2019 die totalrevidierte Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV 2019) mit 18 von 24 Stimmen verabschiedet (Ablehnung: FR, GE, NE, VD, Enthaltung: BL, BS). Damit erreichte das Konkordat die für die Verabschiedung notwendige Zweidrittelsmehrheit. Nun entscheiden die Kantone über einen Beitritt. Der Vorstand der EDK kann die Vereinbarung in Kraft setzen, sobald 18 Kantone beigetreten sind. Die IUV 2019 wird dann die heute gültige Interkantonale Universitätsvereinbarung von 1997 ablösen.

Wie die heute gültige Vereinbarung wird auch die IUV 2019 die Festlegung der Tarife regeln, die ein Kanton pro Jahr und Kopf für seine Studierenden an einer ausserkantonalen Universität zu leisten hat. Die Zahlungen gehen an den Trägerkanton der Hochschule. Im Studienjahr 2017/2018 wurden über die IUV Zahlungen in der Höhe von 599 Millionen CHF abgewickelt.

Es gibt zwei wichtige Neuerungen: Mit der IUV 2019 werden die Tarife neu auf Basis der effektiven Kosten berechnet und die heute geltenden Rabatte für Wanderungsverluste werden abgeschafft. Rabatte von fünf oder zehn Prozent auf die IUV-Tarife erhalten heute sechs Kantone (GL, GR, JU, TI, UR, VS), weil viele ihrer Studierenden nach dem Studium nicht mehr in ihren Herkunftskanton zurückkehren. Dieses System ist jedoch überholt und wird aufgehoben. Aktuelle Statistiken zeigen, dass heute nahezu alle Kantone Wanderungsverluste zu verzeichnen haben.

Im Gegensatz zur IUV 1997 werden die Tarife nicht mehr in der Vereinbarung selber festgeschrieben, sondern nur noch das System für deren Berechnung. Die Tarife werden bei Inkrafttreten der neuen Vereinbarung auf Basis der dann aktuellen Kostendaten des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet werden. Simuliert man die neue Art der Berechnung auf der Basis von Kostendaten der vergangenen Jahre, dann ergibt sich eine stabile Entwicklung der Tarife.

Der Entwurf der IUV 2019 war vom 1. August 2017 bis am 31. Januar 2018 in einer sechsmonatigen Konsultation bei allen Kantonen und weiteren Adressaten.

Über weitere Ergebnisse der Plenarversammlung vom 27. Juni 2019 wird im EDK-Newsletter éducation.ch informiert. Er erscheint am 10. Juli 2019.

Hintergrund: Die IUV ist eine Vereinbarung (Konkordat) zwischen den Kantonen. Konkordate sind als Instrumente der interkantonalen Zusammenarbeit in Artikel 48 Bundesverfassung vorgesehen. Jeder Kanton bestimmt über seinen Beitritt zu einem Konkordat. Insgesamt vollzieht die EDK heute elf interkantonale Vereinbarungen, darunter sind sechs Finanzierungsvereinbarungen. Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. In erster Linie geht es dabei um Bildungsinstitutionen im Tertiärbereich (Hochschulen und höhere Berufsbildung), aber auch um Schulen der Sekundarstufe II.

Herausgeber:
Pressedienst Generalsekretariat EDK

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Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

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