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Blockzeiten

Betroffene Stufen

Kindergarten (Jahre 1-2)
Primarstufe (Jahre 3-8)

Kontext
Mit der Gestaltung der Zeitstrukturen in Form von Blockzeiten kann die Schule einen Beitrag leisten an die Vereinfachung der familialen Kinderbetreuung und der Organisation ausserschulischer Betreuungsangebote.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht die Unterrichtsorganisation auf der Primarstufe (Schuljahre 1-8) vorzugsweise in Blockzeiten vor.

In der Kantonsumfrage wurde der Begriff Blockzeiten folgendermassen definiert: Umfassende Blockzeiten im Kindergarten (Schuljahre 1-2): Alle Kinder stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) unter der Obhut der Kindergartenlehrpersonen.

Umfassende Blockzeiten auf der Primarstufe (Schuljahre 3-8): Alle Schülerinnen und Schüler stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) und an einem bis vier Nachmittagen unter der Obhut der Lehrpersonen.

Ergebnisse

Weitere Informationen.

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