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Lehrdiplom Maturitätsschulen

Mindestvoraussetzungen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Ausbildung von Maturitätsschullehrpersonen

Maturitätsschul-Lehrpersonen erwerben in der Regel ein Diplom für zwei Fächer, seltener auch für ein Fach. Die EDK kann auf der Grundlage des Reglements über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen Mindestanforderungen für das fachwissenschaftliche und fachpraktische Studium von Maturitätsschullehrpersonen festlegen. Die Erfüllung dieser Anforderungen durch die Ausbildungsinstitutionen ist eine Voraussetzung für die gesamtschweizerische Anerkennung des entsprechenden Lehrdiploms.

In diesen "Mindestanforderungen" werden die wichtigsten Ausbildungsinhalte formuliert, die das Curriculum für zukünftige Lehrpersonen in einem bestimmten Fach abdecken muss. Es wird festgehalten, in welchen Feldern eine künftige Gymnasiallehrerin oder ein künftiger Gymnasiallehrer für ein bestimmtes Fach im Rahmen des Fachstudiums ausgebildet sein soll. Dabei wird der Umfang der Studieninhalte nicht im Detail geregelt, hingegen gibt es eine Vorgabe zum Mindestumfang des wissenschaftlichen und des praktischen Studiums.

Am 28. Oktober 2010 hat der Vorstand der EDK Mindestvoraussetzungen für die Ausbildung der Maturitätsschullehrerinnen und -lehrer für Musik und für Sport verabschiedet. Der Vollzug ist bis auf Weiteres aufgeschoben. Aufgrund eines Wiedererwägungsantrags müssen die Mindestvoraussetzungen in den EDK-Organen nochmals traktandiert werden.

Ergebnisse der Anhörung

Hintergrund-Information

Kontakt

Dr. Madeleine Salzmann, Leiterin Koordinationsbereich Hochschulen
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11